Rotsee Munition

Politischer Vorstoss der SVP Ebikon

Aufklärung und Beseitigung des Munitionsdepots im Rotsee

Einleitung

Im August 2019 haben die Munitionsbestände aus dem 1. Weltkrieg im Rotsee zum wiederholten Mal für Schlagzeilen gesorgt. Aus den Presseberichten sowie aus den neuen Recherchen in historischen Unterlagen, welche durch eine Privatperson vorgenommen wurden, gehen hervor, dass das durch die Handgraten verursachte Risiko einer Umweltkatastrophe grösser einzuschätzen ist als dies bislang bekannt war. Die SVP ist nicht überzeugt, dass der bisherige Umgang mit den versenkten Munitionsbeständen ausreichend ist, um die Natur in ausreichendem Masse zu schützen und stellt daher einige Fragen zuhanden des Gemeinderates der Gemeinde Ebikon.

Fakten

Am 20. Oktober 1916 ist in Ebikon oberhalb der heutigen Rotsee Badi ein Munitionsdepot durch eine Explosion komplett zerstört worden. Wie Untersuchungen ergaben, war diese Explosion darauf zurückzuführen, dass die in diesem Depot gelagerten Handgranaten des Typs Siegwart DHG16
unter bestimmten Bedingungen zu unkontrollierten Selbstzündungen neigen. Aufgrund dieses Vorfalles hat sich die Schweizer Armee entschieden, sämtliche noch verbleibende 8’598 Handgranaten des betroffenen Typs unschädlich zu machen, indem diese im Rotsee versenkt wurden. Eine akute Explosionsgefahr geht somit von diesen versenkten Handgranaten nicht mehr aus, solange sie permanent vom Wasser umgeben sind. Aus den noch vorhandenen Dokumenten in den Archiven wird nicht ersichtlich wo genau diese Handgranaten versenkt wurden. Es wird lediglich beschrieben, dass diese auf einer Länge von 250 Metern 10 Meter von Ufer entfernt im See versenkt wurden. Es ist aufgrund bisheriger Funde davon auszugehen, dass dieser Bereich unmittelbar hinter der Rotsee Badi beginnt. Weiter ist dokumentarisch festgehalten, dass die Luzerner Kantonspolizei sowie das Militär in den Jahren 1979, 2000 und 2001 bis zu 1660 Granaten aus dem See entfernt und fachgerecht entsorgt haben. Es ist nach wie vor davon auszugehen, dass noch ungefähr 7000 Handgranaten im Rotsee befinden und mit ihren Schadstoffen die Umwelt aktiv gefährden.

Risikobeurteilung

Jede Handgranate enthält 80 Gramm Chlorat und als Initialsprengstoff 0.3 bis 2 Gramm Quecksilberfulminat. Bei einem Gramm Quecksilberfulminat und 7’000 HGs befinden sich im Rotsee somit 7 kg Quecksilberfulminat sowie 560 kg Chlorat. Geschützt werden diese Schadstoffe durch eine Stahlhülle bei welcher davon auszugehen ist, dass sie durch die über 100 Jahre im Wasser inzwischen massiv geschädigt ist.

Die Wirkung von Chlorat auf Pflanzen wirkt ätzend. Zusammen mit Natriumchlorat wurde Kaliumchlorat früher als „Unkraut Ex“ in Herbiziden eingesetzt. Mit diesem Stoff können jedoch auch Nutzpflanzen abgetötet werden. Der maximal zulässige Höchstwert einer ChloratKonzentration Gewässer beträgt 10mg/Liter. Die Chemikalie Quecksilberfulminat wird mit dem international standardisierten H-Gefahren- und Sicherheitshinweis «H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung» bezeichnet. Die Behörden warnen explizit vor einem eindringen in Gewässer, Kanalisation oder Erdreich und fordern auf schon beim Eindringen geringer Mengen die Behörden zu verständigen. Aber auch für Menschen stellt dieses Quecksilberfulminat eine Gefährdung dar. So kann dieser Stoff über die Fische welche als Nahrungsmittel verzehrt werden in den menschlichen Körper gelangen. Bei Schwangeren geht das Gift über die Nabelvene auf den Fötus über. In der japanischen Stadt Minamata kamen viele Säuglinge mit Behinderungen auf die Welt, nachdem ihre Mütter mit Methylquecksilber belasteten Fisch verzehrt hatten.

Aufgrund der kontinuierlichen Zersetzung der Mantelhülle ist davon auszugehen, dass diese Schadstoffe früher oder später in den Rotsee gelangen und die Flora und Fauna rund um den Rotsee und im weiteren Verlauf auch die Gebiete entlang der Ron nachhaltig schädigen.

Die SVP Ebikon ist erstaunt, dass diese Altlasten ̶obschon sie eine Gefahr in unbekanntem Ausmass für die Umwelt und Natur darstellt ̶in keiner Art und Weise überwacht wird. Die Munitionsrückstände sind auch nicht im kantonalen Kataster der belasteten Standorte verzeichnet. Der SVP Ebikon ist nicht bekannt, dass die Gemeinde Ebikon in irgendeiner Form sich darum bemüht das von dieser Altlast ausgehende Risiko zu bekämpfen oder zu minimieren oder gar zu beseitigen. Man kann sich darüber streiten, wer für die Beseitigung dieser Umweltbelastung zuständig ist – ob dies Kanton, Bund, das Militär oder die Gemeinde sei. Fakt ist jedoch, dass die Gemeinde Ebikon in einem Schadensfall die hauptbetroffene Gemeinde sein wird. Die SVP Ebikon ist deshalb der Ansicht, dass sich die Gemeinde aktiv für die Beseitigung dieser Munitionsrückstände einbringen soll.

Fragen zuhanden des Gemeinderates

  1. Waren dem Gemeinderat die von den Munitionsbestandteilen ausgehenden Risiken in wie sie in oben aufgeführtem Ausmass dargelegt werden bekannt?
  2. Wie schätzt der Gemeinderat die Situation um die im Rotsee deponierten Munitionsbestandteile ein? Welche Risiken sieht der Gemeinderat? Wie gross schätzt er die Eintretenswahrscheinlichkeit ein? Was wären gemäss Gemeinderat mögliche Vorgehensweisen, um die Gefahr zu beseitigen?
  3. Welche Behörde ist nach Meinung des Gemeinderates verantwortlich für das Monitoring, respektive die Beseitigung dieser Altlaste?
  4. Welche Schritte wurden in Vergangenheit durch die Gemeinde Ebikon unternommen, um das Risiko abzumildern respektive zu beseitigen?
  5. Plant die Gemeinde Ebikon nun aufgrund der aktuellen Erkenntnisse weitere Schritte, welche darauf abzielen, diese Munitionsdeponie im Rotsee zu beseitigen?
  6. Teilt der Gemeinderat die von der Polizei im Artikel vom 18. Dezember 2019 gemachte Aussage, dass Magnetfischen am Rotsee verboten ist? Wenn ja, worauf stützt der Gemeinderat seine Erkenntnis? In der «Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer» ist kein dementsprechendes Verbot festgehalten; fischen ist sogar explizit geregelt erlaubt.

Im Namen der SVP

René Küttel

Ebikon, 5. Februar 2020

Quellen und weiterführende Informationen:

Magnetfischer Max Ruchti: Umfassende Quellenrecherche zum Vorfall vom 20. Oktober 1916 sowie viele weitere Details zum
Vorfall.

Niederländischer Sprengstoffspezialist Lex Peverelli: Detailaufnahmen der betroffenen Handgranate

Seilnachts Chemielexikon: Beurteilung Giftigkeit von Chlorat

GESTIS-Stoffdatenbank: Beurteilung Giftigkeit von Quecksilberfulminat

Luzerner Zeitung: Artikel vom 18.12.2019 mit rechtlicher Beurteilung der Polizei zum Thema Magnetfischen

Geoportal Kanton Luzern: Kataster der belasteten Standorte

Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufern