Blindgänger nie berühren – markieren – melden

Munition_Blindgänger

Empfehlung VBS* zuhanden der Magnetfischer

  • Munition unter Wasser, auch sogenannte Fundmunition (nicht verschossene oder nicht abgeworfene Munition), kann auch nach langer Zeit Risiken mit sich tragen. Somit gilt stets der Grundsatz «nicht berühren, markieren, melden«. Nur fachkundige Spezialisten können dessen Zustand bezüglich Handhabung vor Ort beurteilen;
  • Eine Absuche in Gebieten in denen Munition vermutet wird, enthält Risiken. Munitionsobjekte in unbekannten Zustand könnten aus ihrer Lage gezogen werden. Durch die Bewegung, Vibrationen oder Druckveränderungen könnte ihr Zündsystem belastet oder sogar aktiviert werden. Die Folge wäre eine unbeabsichtigte Umsetzung des Kampfmittels. Explosivstoffe von Munition, die aus dem Wasser geborgen werden, können zudem austrocknen und dadurch ihre volle Wirksamkeit wieder erlangen. Von einer Absuche von Munition in Gewässern durch nicht fachkundige Personen wird dringend abgeraten!
  • Wird beim Einsatz von Magneten im Unterwasserbereich trotzdem auf Munition gestoßen, dann raten wir von weiteren Handlungen ab. Die Munitionsobjekte sollen im Wasser verbleiben und nicht berührt/ gehandhabt werden. Die Fundstelle muss wenn möglich markiert und via Tel. 117 an die Blindgängermeldezentrale gemeldet werden. Nehmen Sie bitte keine unnötige Risiken auf sich!

*VBS = Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Starker Magnet

Quelle: Supermagnete.ch

Ausrüstung

Zum Magnetfischen brauchst du einen starken Magneten sowie ein starkes Seil. Der Magnet sollte eine Haftkraft zwischen 100 und 200 Kg haben. Hat er zuwenig Haftkraft holst du nur Schrauben und Nägel heraus. Hat er eine zu hohe Haftkraft, könnte es passieren, dass er mit reiner Körperkraft nicht zu beherrschen ist.

Ringmagnete oder noch besser, Hakenmagnete kann man sehr gut an einem Seil befestigen. Tipp: Hakenmagnet von Supermagnete

Ganz wichtig ist auch ein doppelt so starkes Seil wie die Haftkraft des Magneten zu nehmen. Das Seil sollte zwischen 15 und 25 Meter lang sein und aus einem Material, das sich nicht so schnell mit Wasser vollsaugt.

Das Seil sollte immer mit einem Karabiner gesichert sein, z.B. an einem Brückengeländer oder an einer Gürtelschlaufe. Achtung. Das Seil sollte nicht am Gürtel oder am Körper befestigt sein, damit es sich bei Gefahr sofort lösen lässt.

Schütze deine Hände mit dicken Handschuhen. Magnete können sehr stark sein und schwere Verletzungen hervorrufen. Transportiere sehr starke Magnete in einer Schutzverpackung mit eindeutigem Warnhinweis.

Funde aus der Limmat

Material entsorgen

Beim Magnetfischen holst du 95% Metallabfall heraus. Dieser Abfall gehört in die Metallentsorgungsstelle, die es überall dort gibt, wo man auch Altglas entsorgen kann. Grössere Teile kannst du in einm Ökihof oder an einem Recyclinghof abgeben.

Jede Art von Abfall ist kein natürlicher Lebensraum für Tiere und gehört entsorgt. Selbst Metall mit Muscheln sollte man korrekt entsorgen und nicht wieder ins Wasser werfen. Gerade die sehr verbreiteten Wandermuscheln sind in unseren Gewässern unerwünscht. (Quelle: Koordinationsstelle für Umweltschutz  Kanton Zürich)

Aufgebrochene Geldkassette

Diese Funde musst du der Polizei melden

Funde, die auf eine Verbrechen hinweisen, musst du der Polizie (117) melden. Das ist z.B. ein aufgebrochener Tresor oder eine aufgebrochene Geldkassette.

Waffen, Munition und Sprengstoffe müssen du sofort der Polizei melden. Bei Munition und Sprengstoffen wird die Polizei auch einen Sprengstoffexperten aufbieten.

Munition, Granaten und Handgranaten solltest du nicht manipulieren und auf keinen Fall trocknen oder sogar erwärmen!

Keine Panik: Die Polizei nimmt nur kurz die Personalien auf und bedankt sich bei dir für die Meldung.

Warnung: Wer am Rotsee mit einem Magneten fischt, wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Busse bestraft. Verordnung

Vorgehen bei einem Schatzfund

Alles was wertvoll ist oder archäelogisch wertvoll sein könnte, muss du entweder der Polizei oder dem Amt für Archäelogie melden. In der Schweiz gehören wertvolle Funde dem Kanton, in dem sie gefunden wurden.
Du darfst nur wertlose Metalle behalten, die von 1850 oder jünger sind.